Altersvorsorge

Der Staat zieht sich immer mehr aus der Rentenverantwortung und den Sozialsystemen zurück indem Leistungen gekürzt und keine Rentenerhöhungen erfolgen. Die derzeit so aufgebauten Sozialsysteme sind kaum noch finanzierbar und dienen langsam aber sicher aus. Da wird es höchste Zeit dass wir Bürger uns selbst um die Altersvorsorge, zum Beispiel in Form einer Privatrente kümmern!

Die durchschnittliche Lebenserwartung nimmt ebenfalls zu und wird im Jahre 2040 bei zirka 90 Jahren liegen.
Die Unternehmen verlagern ihre Jobs aufgrund günstigerer Arbeitskosten ins Ausland und die Zahl der Geburten sinkt. Dies und nicht zuletzt verheerende Fehlentscheidungen der Politik in den letzten Jahrzehnten gelten als Ursachen dafür, dass der Staat sich immer massiver von den Versicherungssystemen verabschiedet.

In nächster Zeit wird das Rentenalter bei 67 Jahre liegen und die jetzt 20 bis 40 Jahre alten Bürger werden voraussichtlich zukünftig mit 70 Jahren erst eine Rente erhalten.
Aus der finanziell angeschlagenen gesetzlichen Rentenkasse werden diese genannten Altersgruppen maximal 30 bis 40 % ihres letzten Netto-Einkommens wieder als Renten-Zahlung ausgezahlt bekommen. Diese Fakten müssen bei uns Bürgern einen starken Alarm auslösen. Durch zusätzliche Einzahlungen in eine private oder betriebliche Altersvorsorge kann im Alter der aktuelle Lebensstandard beibehalten werden.

Die staatliche Rentenkasse steht vor der größten Herausforderung seit ihrer Einführung vor gut einem halben Jahrhundert, weil einer steigenden Anzahl älterer Bürger einer immer kleiner werdenden Zahl jüngerer Menschen gegenüberstehen, was schon jetzt zu einer großen Finanzierungslücke geführt hat.
Pro Jahr muss der Staat rund 80 Milliarden Euro zur gesetzlichen Rentenversicherung beisteuern, damit die Rentenkasse nicht früher oder später zusammenbricht.

Trotz der Schwierigkeiten im Rentensystem fördert der Staat die private und betriebliche Altersvorsorge in Form von Steuervorteilen. Diese Möglichkeiten werden laut Experten von jedem zehnten Bürger genutzt. Laut dem §1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorgung (BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung über einen steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlich geförderten Weg in eine Betriebsrente umgewandelt werden.

Die fünf Varianten

  • Direktzusage
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds und
  • Unterstützungskasse

werden vom Staat in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorgung unterstützt. Für welche dieser Varianten sich der Arbeitgeber entscheidet, bleibt dem Arbeitgeber selbst überlassen.

Wenn der Arbeitgeber keine dieser Varianten anbietet, hat der Arbeitnehmer dennoch das Recht auf eine Direktversicherung. Wurden bis zum 31.12.2004 bis zu 1752 Euro in eine solche Versicherung eingezahlt, musste eine Pauschalsteuer von 20 % gezahlt werden.
Bei Verträgen die im Jahre 2005 abgeschlossen wurden, bleiben Einzahlungen bis zu 2496 Euro steuer-, und ab 2008 sozialversicherungsfrei.

Seit dem 01.01.2005 können zudem weitere 1800 Euro in eine Direktversicherung eingezahlt werden, jedoch nur wenn keine pauschalversteuerte Zusage vereinbart wurde. Neben der betrieblichen Altersvorsorge existieren noch eine große Anzahl privater, sehr gewinnträchtiger Versorgungsmöglichkeiten die genutzt werden können.

Wir beraten Sie gerne beim Aufbau einer betrieblichen
oder privaten Altersvorsorge!

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