Rürup Rente

Wer sich darauf verlässt, dass die ihm gemäß Generationenvertrag zustehende Altersrente beim Eintritt in das Rentenalter ausreichen wird, ist schlecht informiert. Seit Jahren schon weisen Politiker, Verbraucherzentralen, Versicherungen, Banken und nicht zuletzt die Presse darauf hin, dass eine private Altersvorsorge unverzichtbar ist, wenn man nicht im Alter nur noch vom Existenzminimum leben möchte.

Dass die seinerzeit von Minister Blüm als sicher eingestuften Renten keineswegs mehr sicher sind, hat den Staat dazu veranlasst, die private Altersvorsorge zumindest zu fördern. Dafür existieren verschiedene Vorsorge-Modelle, zu denen Banken, Versicherungen und Fonds spezielle Angebote offerieren. Eine Variante ist die so genannte Rürup-Rente, welche jedoch noch nicht auf das erwartete Interesse stößt. Deshalb wurde beschlossen, dass die hierauf eingezahlten Sparbeiträge sich rückwirkend zum 01.01.2006 stärker steuermindernd auswirken.

Da Selbständige und Freiberufler weder Riester-Rentenversicherungsverträge abschließen können noch eine betriebliche Altersvorsorge zu erwarten haben, gehören sie zur speziellen Zielgruppe für die Rürup-Rente. Diese ist eine Privat-Rente mit Steuervorteil, welche nach dem Modell der gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert ist. Bei den dazu angebotenen Tarifen handelt es sich um konventionelle oder fondsgebundene Varianten, welche nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung funktionieren. Demnach wirken sich die in der Ansparphase eingezahlten Beträge steuermindernd aus, dafür werden die in der Rentenphase erhaltenen Auszahlungen versteuert. Seit 2005 können 60 Prozent der Einzahlungen als Sonderausgaben angesetzt werden, wobei sich der Satz jährlich um 2 % erhöht, bis die Beiträge 2025 voll geltend gemacht werden können. Das während der Ansparphase angesammelte Kapital bleibt auch bei Arbeitslosigkeit unantastbar, wird dem Vermögen nicht zugerechnet und darf auch nicht gepfändet werden.

Die Rürup Rente steht auch Angestellten offen, die mit Hilfe des neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrages Reserven fürs Alter aufbauen wollen. Höhe und Einzahlintervalle können dabei individuell bestimmt werden. Verschiedene Kriterien - besonders aber der jeweilige persönliche Steuersatz - entscheiden über die Höhe des Steuervorteils. Für rentenversicherungspflichtig Beschäftigte gilt allerdings, dass der anteilige Höchstbetrag von 12.000 € nicht nur um den Arbeitgeberanteil, sondern auch um den steuerlich anzusetzenden Arbeitnehmer-Beitrag zu gesetzlichen Rentenversicherung auf die jeweils maximale Beitragsbemessungsgrenze sinkt. Bei Beamten wurde ein fiktiver Betrag vom Bruttoeinkommen zur Senkung des Höchstbetrages veranschlagt.

Wer nun eine Rürup-Rente abschließen möchte, sollte sich zuvor genau erkundigen und die Angebote vergleichen. Generell gilt, dass das angesparte Kapital weder vererbt noch übertragen werden kann. Eine Beleihung oder Veräußerung ist ebenso wenig möglich wie eine ggf. gewünschte teilweise oder einmalige Auszahlung. Es ist lediglich eine monatliche Rente vorgesehen, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres lebenslang gezahlt wird. Mit dem Tod des Sparers verfällt normalerweise das gesamte eingezahlte Kapital. Doch hier bietet es sich an, eine Hinterbliebenen-Renten-Zusatzversicherung in den Vertrag einzubauen. Ehepartner und Kinder mit Kindergeldanspruch erhalten dann eine monatliche Rente, ähnlich der bekannten gesetzlichen Witwen- bzw. Waisenrente. Alternativ kann auch eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden, die jedoch nicht steuerlich begünstigt wird. Einige Anbieter empfehlen als weiteren Vertragsbestandteil eine Berufsunfähigkeitsrente, doch diese sollte man, weil sie nicht separat kündbar ist, besser getrennt abschließen.

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