Schausteller
Unter Schausteller fallen lt. der seit dem 01.01.2002 in der Gewerbeordnung festgelegten Definition jene Gewerbetreibende, die eine oder mehrere Betriebsstätten, die nach ihrer Gestaltung und äußeren Aufmachung volksfesttypische Geschäfte in den Bereichen Fahrgeschäfte, Verkaufsgeschäfte, Zeltgaststätten, Imbiss und Ausschank, Schau- und Belustigungsgeschäfte, Schießgeschäfte oder Ausspielungsgeschäfte unterhalten. Dabei wird die Reisegewerbetätigkeit an wechselnden Orten wie Volksfesten, Jahrmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ausgeübt.
Etwa 120 Tage im Jahr haben die Schausteller Saison, wobei Umsätze erzielt werden können. Die so genannten Rüsttage für Auf- und Abbau sowie ggf. Transportwege muss man hinzurechnen. Durchschnittlich werden etwa 18 Volksfestplätze jährlich beschickt. Meist beginnt mit dem Frühjahr die Saison im Schaustellergewerbe und endet im Dezember mit den Weihnachtsmärkten. Die ständig steigenden Betriebskosten machen es erforderlich, auch letztere zu beschicken, um die Winterpause finanziell zu überbrücken und somit die Existenz zu sichern.
Um zu den verschiedenen Veranstaltungen zu gelangen, legen die Schausteller mit ihren Geschäften rund 5.000 km in der Saison zurück. Dabei sind sie zu mehr als 90 % auf den bundesdeutschen Straßen unterwegs. Lediglich für große Fahrgeschäfte, welche in Container verladen werden, kommt ein Transport mit der Bahn in Betracht. Für kleinere Schaustellerbetriebe ist dies keine Alternative, da die Kosten für einen Bahntransport zu hoch sind und außerdem viele Verladestationen geschlossen und Teilstrecken stillgelegt wurden.
Die überwiegende Zahl der im Schaustellergewerbe tätigen Betriebe sind Familienbetriebe. Diese müssen genau wie ortsansässige Firmen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden. Häufig haben die Schausteller noch mit zusätzlichen Problemen zu kämpfen, da sie sich stets um einen Standplatz bemühen müssen mit allen Arbeiten, die damit verbunden sind. Viele Betriebe beschäftigen deshalb während der Saison zusätzliche Arbeitskräfte.
Neben den offensichtlichen Kosten für die Anschaffung und Wartung der Fahrzeuge und Geschäftsausstattung sowie für den Wareneinsatz entstehen dem Schausteller weitere Kosten wie Standgebühren, Anschluss- und Verbrauchsgebühren, Genehmigungsgebühren und Transport- und Personalkosten. Damit sind nur die Hauptkostenfaktoren benannt.
Hinzu kommen neben diesen wirtschaftlichen Aufgaben meist Probleme privater Natur. Wie bereits erwähnt, handelt es sich häufig um Familienunternehmen. Da der Nachwuchs aber immer seltener aufgrund des harten Wettbewerbs den Wunsch zur Übernahme des Betriebes hat und oft eine angemessene Altersabsicherung fehlt, ist ein Wechsel in den Altersruhestand sehr schwierig. So mancher Schausteller übt deshalb bereits eine Nebenerwerbstätigkeit aus.
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