Inverssuche der Telefonauskunft

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz darf die so genannte Inverssuche in Deutschland als zusätzliche Dienstleistung angeboten werden. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Name und Ihre Anschrift von der Telefonauskunft jedem Dritten mitgeteilt werden darf, der nur Ihre Rufnummer nennt.

Hier stehen natürlich den Werbetreibenden Tür und Tor offen, um an Adressen von Jedermann zu kommen und für ihre Werbefeldzüge zu nutzen. Ahnungslose Zeitungsinserenten stehen plötzlich gierigen Werbern gegenüber, die genau wissen, wo der Schuh drückt. Professionelle Adressenjäger können ihre Adressen für kleines Geld aktualisieren und erweitern.

Jeder, der die Gefahr der Gesetzesänderung erkennt, sollte lieber Heute als Morgen von der Möglichkeit Gebrauch machen, gegen dieses vermeintliche Feature der Telefonauskunft Widerspruch einzulegen.
Ein Anruf unter der Rufnummer 0137 5 103300 (0,12 € je Verbindung) reicht hierzu.

Falls Sie über einen T-ISDN-Anschluss verfügen, werden mit dem Anruf automatisch alle Ihre Rufnummern dieses Anschlusses für die Inverssuche gesperrt.

Wenn erst einmal die CD-Roms der verschiedenen Telefonauskunft-CDs gepresst sind, ist es für eine Abwahl zu spät.

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