Gaspreise steigen im Frühjahr moderat an
Nach dem im letzten Jahr die Gaspreise deutlich gefallen sind rechnen Experten im Frühjahr 2010 wieder mit einem moderaten Anstieg der Preise.
Nach übereinstimmenden Meldungen der Verbraucherportale Check24 und Toptarife werden im März und April mindestens 29 Gasversorger die Preise anheben. Seit Anfang des Jahres haben bereits 90 Versorgungsunternehmen ihre Gaspreise erhöht.
Im Januar 2010 lagen die Gaspreise laut dem statistischen Bundesamt um durchschnittlich 20% unter den Preisen für das Jahr 2009. Grund für den Preisverfall waren die gesunkenen Erdölpreise. Aufgrund der immer noch praktizierten Ölpreisbindung des Erdgases, führte der Preisverfall beim Erdöl zeitlich verzögert auch zu einem Sinken des Gaspreises.
Seit Anfang 2009 hat sich der Ölpreis nahezu verdoppelt und steht momentan wieder bei rund 80 Euro je Barrel. Aufgrund des weltwirtschaftlich langsamen Aufschwunges scheint die Tendenz beim Erdölpreis zudem eher aufsteigend.
Aufgrund der Verteuerung des Erdöls werden die Gaspreise auch in Deutschland im Verlauf des Jahres vermutlich weiter ansteigen.
Laut Baden Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) wird damit gerechnet, dass die Gaspreise in der nächsten Zeit moderat steigen. Er empfiehlt den Verbraucher Gaspreise zu vergleichen und wenn mögliche einen Vertrag mit einer Preisgarantie abzuschließen. Mit einer Preisgarantie sichern sich Verbraucher gegen steigende Gaspreise ab.
Ja nach lang- und mittelfristiger Beschaffungsstrategie der Energieversorger kann es aber auch zu Preissenkungen am Markt kommen. So haben für die Monate März und April acht Versorger angekündigt, die Preise gegen den Trend senken zu wollen.
Falls der örtliche Gasversorger die Preise erhöht, sollten Verbraucher prüfen, ob eine Nutzung des gesetzlich garantierten Sonderkündigungsrechts Sinn macht. In vielen Regionen können die Verbraucher inzwischen aus bis zu 20 Gasanbietern wählen. Ein Wechsel des Gasanbieters ist dabei ohne Risiko durchzuführen. Es besteht keine Gefahr ohne Gas dazu stehen, da der Grundversorger im Zweifel gesetzlich immer zu einer Lieferung verpflichtet ist.