Neues Schulgesetz und Zentralabitur

Im letzten Jahr wurde durch das Schulministerium von Nordrhein-Westfalen das Schulgesetz des Landes überarbeitet. Eine entsprechende Neufassung wurde vorgelegt, welche im Januar 2006 von der Landesregierung genehmigt wurde. Zu den neuen gesetzlichen Vorschriften für die Schulen in NRW gehören nicht nur eine geänderte Versetzungsregelung, sondern auch die Wiedereinführung der Benotung von Verhalten und Beteiligung in der Schule.

Eine Gesetzesänderung, die wohl viele Schüler und Eltern freuen dürfte, ist jene, dass das so genannte Sitzenbleiben wegen zu schlechter Noten nur noch in Ausnahmefällen erfolgt. Die Schulen sind gehalten, den Unterricht so zu gestalten, dass die Versetzung in die nächste Klassenstufe der Normalfall ist. Ist bereits nach dem ersten Schulhalbjahr abzusehen, dass besonders schlechte Leistungen ggf. die Versetzung gefährden könnten, sollen entsprechende schulische Förderangebote die Möglichkeit bieten, sich zu verbessern.

Wie bereits erwähnt, sollen die vor etlichen Jahren bereits abgeschafften Kopfnoten für die Klassen fünf bis zehn wieder eingeführt werden. Lehrer sollen damit das Arbeits- und Sozialverhalten, die Lern- und Leistungsbereitschaft sowie die Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Konzentrationsfähigkeit ebenso bewerten wie Verantwortungsbereitschaft und Flexibilität. Hinzu kommt die Beurteilung von Kooperations- und Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Toleranz, Ausdauer und Belastbarkeit sowie Kreativität. Engagieren sich Schüler zusätzlich noch in der Schule oder auch außerschulisch, sollen Tätigkeiten in Sportvereinen, bei kirchlichen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen ebenfalls anerkannt werden.

Aber auch die Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen werden reformiert. Hier sollen die Leistungskurse abgeschafft werden. Dafür werden Kurse mit jeweils vier, drei oder zwei Wochenstunden unterrichtet. Allerdings sind die Fächer Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache grundsätzlich mit vier Wochenstunden vertreten. Eine Verkürzung der Schulzeit durch eine Erweiterung des Stundenvolumens soll das Abitur bereits nach zwölf Schuljahren möglich machen. Der ebenfalls bereits einmal abgeschaffte Samstagsunterricht könnte dann wieder eingeführt werden. Die fünften Klassen aller Schulformen werden bereits ab dem kommenden Schuljahr mit ausgeweiteter Stundenzahl unterrichtet, so dass bis 2013 die Lerninhalte neu verteilt sein werden und ab diesem Schuljahr dann die 13. Jahrgangsstufe entfällt.

Bislang wurden die Fragen der Abiturprüfung vom Lehrer zusammengestellt. Künftig werden Beamte des Düsseldorfer Schulministeriums die Fragen für das so genannte Zentralabitur erarbeiten. Was bislang in Bayern, Baden-Württemberg und den meisten ostdeutschen Bundesländern praktiziert wurde, gibt es ab Schuljahr 2006/2007 dann auch in Nordrhein-Westfalen - in jeder Abiturklasse die gleichen Fragen. Sinn dieser Regelung ist es, die Leistung der Schüler zu verbessern, Standards zu setzen und eine Form von Gütesiegel zu schaffen.

Doch nicht nur die Oberstufen sind von Neuregelungen des Schulabschlusses betroffen. Auch die zehnten Klassen aller Schulformen sollen eine einheitliche Abschlussprüfung ablegen müssen. Als Prüfungsfächer sind Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache vorgesehen, und zwar die gleichen Fragen für alle, die den gleichen Schulabschluss anstreben.

Weitere Artikel in der Rubrik News und Aktuelles