Selbstbestimmung

Der Selbstbestimmungsgedanke prägt und gestaltet unser Leben mehr als alles andere und stellt die Basis für unsere Freiheit und Unabhängigkeit dar. Er bedeutet gleichzeitig aber auch, Verantwortung für unser Handeln zu übernehmen und dies zu rechtfertigen.

In der pädagogischen Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung bekommt dieser Gedanke einen neuen Stellenwert, wenn man bedenkt, dass diesen Menschen aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer offensichtlichen geringeren Intelligenz meistens eine verantwortungsvolle Bestimmung ihres eigenen Lebens abgesprochen wird. So besteht ein Misstrauen gegenüber ihren selbstbestimmten Entscheidungen, das zwangsläufig zu einer Fremdbestimmung durch die professionellen Helfer und Helferinnen führt.

Durch diese Fehleinschätzung ist ein Spannungsverhältnis zwischen geforderter Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung und das oftmals als stellvertretendes Entscheiden deklarierte Bestimmen durch ihre Betreuer vorprogrammiert.

Definition des Begriffs Selbstbestimmung

Selbstbestimmung bedeutet, unabhängige Entscheidungen für sein eigenes Leben zu treffen, seinen Werdegang selbständig zu beeinflussen und Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.

Untersagte Selbstbestimmung bedeutet Fremdbestimmung durch andere, die für sich selbst beanspruchen zu wissen, dass die fremdbestimmte Person aufgrund unterschiedlicher Faktoren nicht in der Lage ist, verantwortungsvolle Entscheidungen ihr eigenes Leben betreffend zu fällen.

Der Stellenwert von Selbstbestimmung

Das menschliche Leben ist wesentlich gekennzeichnet durch ein Streben nach größtmöglicher Unabhängigkeit. Dieser Prozess sollte mit Erreichen des Erwachsenenalters abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt liegt der verantwortungsvolle Umgang mit den eigenen Freiräumen in den Händen jedes einzelnen Individuums.

Die somit als wesenhaft zum Menschen gehörende Selbstbestimmung bildet die Grundlage für menschliches Wohlbefinden, welches in engem Zusammenhang mit der Befriedigung von Bedürfnissen, dem subjektiv sinnvollen Erleben des eigenen Wirkens und der Möglichkeit zur Integration steht (vgl. Hahn, 1994, 82 ff.). Eine grundlegende Gefährdung des Wohlbefindens besteht zu jeder Zeit, wenn Autonomie untersagt wird:

  • eigene Bedürfnisbefriedigung ist nicht mehr gewährleistet, da die notwendigen Bedürfnisse durch andere festgelegt werden.
  • das eigene Wirken wird ersetzt durch fremdbestimmte Vorgaben, die aus eigener Sicht nicht unbedingt als sinnvoll betrachtet werden können.
  • Integration an sich ist "ohne der Verantwortlichkeit angemessenen Selbstbestimmung im eigentlichen Sinne nicht möglich" (Hahn, 1994, 86).

Selbstbestimmung nimmt somit einen hohen, wenn nicht den höchsten, Stellenwert im menschlichen Leben ein. Sie ist notwendige Voraussetzung für die Entwicklung der eigenen Identität und deren Integration. Sie ist die Basis für Unabhängigkeit und Freiheit und somit jedem Menschen uneingeschränkt zuzusprechen.

Stefan Kaiser
HandyvertragHandy Flatrate

Weitere Artikel in der Rubrik Sonstiges