Reiseversicherung - Auslandskrankenversicherung

Wer in ein EU-Land reist oder in ein Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann im Krankheitsfall den Auslandsberechtigungsschein in einen Krankenschein des jeweiligen Urlaubslands eintauschen. Dies ist nicht nur ein umständliches Verfahren, sondern häufig passiert es auch, dass der behandelnde Arzt den Schein nicht anerkennt. Er ist nämlich nicht verpflichtet, auf Krankenschein abzurechnen. Vielmehr muss der Patient oft bar oder mit Kreditkarte die erbrachten Leistungen sofort bezahlen. Und zwar zu einem weitaus höheren Preis. Erstattet werden dem Versicherten nach Rückkehr in Deutschland in der Regel allerdings nur die Sätze, die in der Gebührenordnung für Ärzte festgelegt sind. Die Differenz hat der Reisende selbst zu tragen.
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Ein Problem ist auch der Krankenrücktransport, der in einem von 100.000 Fällen vorkommt. Nur wer eine private Reisekrankenversicherung hat, kann überhaupt mit der Übernahme der Kosten rechnen. Und diese Kosten können hoch sein: Für einen Rücktransport etwa von Bangkok nach München wären 51.300 Euro zu bezahlen. Der Krankenrücktransport ist bei den meisten Versicherungen dann versichert, wenn dieser medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Medizinisch notwendig ist er dann, wenn eine Behandlung vor Ort nicht oder nicht adäquat möglich ist. Da es aber weltweit fast keinen Urlaubsort gibt, an dem nicht mindestens stationäre Grundversorgung erfolgen kann, hat der Versicherte nicht die Möglichkeit, selbst über den Rücktransport zu bestimmen. Ärztlich angeordnet bedeutet, dass der behandelnde Arzt vor Ort den Rücktransport anordnen muss. Allerdings haben Ärzte durchaus ein wirtschaftliches Interesse am Patienten und schicken ihn nicht gerne nach Hause.

Nun legen neue Bedingungen die Möglichkeiten für den Rücktransport so fest, dass der Patient ein Mitbestimmungsrecht für den Rücktransport hat. Dieser kann demnach dann stattfinden, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Vertretbar ist der Rücktransport dann, wenn der Patient transportfähig ist. Medizinisch sinnvoll ist er, wenn die Heilchancen zu Hause besser sind als im Urlaubsland. Das kann schon dann der Fall sein, wenn man wieder in der gewohnten Umgebung ist oder, wie etwa bei schwerkranken Patienten, die Ansprache am Heimatort in der Muttersprache erfolgt.

Perschul Reisen
Walter Perschul - walter@perschul.de

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