Wechsel der Krankenversicherung – Welche Möglichkeiten gibt es?
Bei einem Wechsel der Krankenversicherung sind viele verschiedene Faktoren zu beachten. So lohnt es sich nicht immer, einen anderen Anbieter zu suchen oder es müssen bestimmte Hürden genommen werden.
GKV zu GKV
Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gesetzlichen ist in den meisten Fällen relativ unkompliziert. Seit 1996 kann man die Kasse frei wählen, sofern man mindestens 18 Monate bei der alten Kasse versichert war. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Kasse auch an Ihrem Wohnort bzw. im Bundesland Ihres Arbeitsplatzes geöffnet hat. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. In allen Fällen beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. Zudem muss die die Kündigung schriftlich erfolgen. An Ihre neue Krankenkasse sind Sie dann wieder 18 Monate gebunden.
GKV zu PKV
Wenn Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Als Freiberufler oder Selbstständiger können Sie das einkommensunabhängig machen, als Angestellter muss Ihr Einkommen über der jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 4.125,00 Euro/Monat (Stand 2011) liegen. Nur dann können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Beamte haben die Möglichkeit sich ergänzend zu der Beihilfe privat zu versichern, ebenso gibt es für Studenten Tarife in der privaten Krankenversicherung.
PKV zu PKV
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zu einem anderen privaten Anbieter lohnt nicht oft, denn hier werden die Beiträge anhand des Alters, des Gesundheitszustands und des Geschlechts bemessen. Da ein höheres Einstiegsalter als beim alten Anbieter zugrunde gelegt wird, fallen somit meist höhere Beiträge an. Man sollte sich daher vor einem Wechsel gründlich beraten lassen.
Rückkehr in die GKV
Der Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung nachdem man privat versichert war, erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen. Fällt Ihr Einkommen als Angestellter beispielsweise unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze werden Sie wieder versicherungspflichtig und können in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Selbstständige können hingegen ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen. Liegt Ihr Einkommen dann unterhalb der JAEG, ist ein Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Geben sie hingegen ihre Selbstständigkeit auf und haben kein eigenes Einkommen, können sie sich über den gesetzlich versicherten Ehegatten familienversichern lassen.
Versicherte über 55 Jahre haben hingegen meist keine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Sie haben allerdings die Möglichkeit sich beispielsweise über den Basistarif privat zu versichern.
Ein Wechsel sollte also immer gut überdacht werden, meist ergeben sich Vor- aber auch Nachteile. Eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsexperten kann hier Unklarheiten aus dem Weg schaffen.