Die private Haftpflichtversicherung
Eine Säule der persönlichen Grundvorsorge ist sicherlich die private Haftpflichtversicherung. Sie ist deshalb so wichtig, weil sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, und dies in vielen Lebensbereichen: Als Privatperson, Mieter oder Eigentümer einer Wohnung, im Sport oder auf Reisen.
Aufgabe der Haftpflichtversicherung
Die Aufgabe der privaten Haftpflichtversicherung ist es, berechtigte Ansprüche Geschädigter zu übernehmen oder unberechtigte abzuwehren. Laut Gesetz ist derjenige, der anderen schuldhaft Schaden zufügt, zum Ausgleich in gesamter Höhe verpflichtet. Man haftet mit dem gesamten Vermögen und dem privaten Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe können jedoch durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder einfach auch nur Vergesslichkeit durchaus schnell entstehen. Hat man dann keine entsprechende Absicherung, bedeutet das den finanziellen Ruin.
Eine Absicherung durch eine private Haftpflichtversicherung ist noch nicht einmal besonders teuer, denn selbst gute Policen sind bereits für Beträge ab 50 Euro Jahresbeitrag zu haben. Es werden verschiedene Tarife angeboten, besonders wichtig ist jedoch die Versicherungssumme und, je nach Lebensumständen, das eine oder andere Extra. Viele Versicherungen bieten Tarife mit Selbstbehalt an - das lohnt sich aber nicht, denn der beträgt meist 150 bis 250 Euro. In dieser Höhe bewegen sich jedoch die meisten Bagatellschäden, so dass der Versicherte seinen Schaden eigentlich selbst trägt. Ein sicherlich sinnvolles Extra ist der Punkt Forderungsausfalldeckung. Wird dem Versicherten durch Dritte Schaden zugefügt, den diese jedoch mangels Vermögen oder Versicherung nicht begleichen können, übernimmt die eigene Versicherung dies. Hausbesitzer mit Heizöltanks sind gut beraten, durch diese evtl. verursachte Schäden abzusichern.
Zu beachten bleibt, dass vorsätzlich verursachte Schäden durch Verletzung Dritter oder Zerstörung des Eigentums Dritter natürlich nicht übernommen werden. Wichtig ist außerdem, dass Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen meistens nicht mitversichert sind. Wenn ein Geschädigter gegen den ablehnenden Bescheid der Versicherung klagt, übernimmt der Versicherer auch die Kosten eines Rechtsstreits.
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