Rentenversicherung als Geldanlage

Die private Rentenversicherung ist eine raffinierte Kombination aus einer überaus flexiblen Altersvorsorge und steueroptimierten Geldanlage. Die Rentenversicherung bietet Ihnen flexible Beitragszahlung, lebensbegleitende und bedarfsgerechte Absicherung verschiedener Lebensrisiken und die Chancen der Aktienmärkte können Sie auch während der Rentenphase nutzen.

Eine Rentenversicherung bietet Ihnen Sicherheit und Rendite in ausgewogenem Verhältnis durch hervorragende Fonds und professionelles Fondsmanagement und das ganze ohne Ausgabeaufschlag. Der Fondswechsel in der Rentenversicherung ist jederzeit möglich. Mit dem Garantiefondskonzept DWS Flex Pension können Sie von der Börse profitieren und durch flexible Beitragszahlungs- und Beitragsanpassungsmöglichkeiten die Erhöhung oder Herabsetzung des Beitrages der Rentenversicherung selbst bestimmen.

Einmal- und Sonderzahlungen sind auch möglich. Sie können jederzeit auf Ihr Geld zugreifen, z.B. durch ein Policendarlehen. Vorab können Sie vereinbarten Teilkapitalauszahlungen oder Teilrenten in Anspruch nehmen. Bei allen Auszahlungen haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen Rentenleistung oder Kapital. Weiterhin erhalten Sie hohe Flexibilität bis zum Rentenbeginn durch die Verfügungsphase. Eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung ist auch möglich. Die Steuervorteile einer Rentenversicherung sind:bei Kapitalauszahlung sind 50 % der Erträge steuerfrei * und wenn Sie sich für die Rentenzahlung entscheiden, werden die Renten lediglich mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert.**

* Sofern die Auszahlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erfolgt und der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist. Ansonsten sind alle Erträge steuerpflichtig. Die Höhe der Erträge der Aufschubzeit ergibt sich aus der Differenz zwischen der Kapitalabfindung im Erlebensfall und der Summe der eingezahlten Beiträge für die Hauptversicherung. Für Teilkapitalabfindungen gelten besondere Regelungen.

** Nur ein bestimmter Prozentsatz Ihrer Rente gilt als Einnahme, auf die Sie Steuern zu zahlen haben. Bei einem tatsächlichen Rentenbeginn, z. B. im Alter von 65 Jahren, sind dies gerade mal 18 %, bei späterem Rentenbeginn liegt der Prozentsatz noch darunter.

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