Risikolebensversicherung

Das Prinzip der Risikolebensversicherung ist einfach: Bei Tod der versicherten Person während der Vertragsdauer wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig. Hierzu gibt es im Wesentlichen nur zwei Ausnahmen:

  • bei Selbsttötung innerhalb einer Dreijahresfrist und
  • bei Ableben der versicherten Person im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen.

Der Versicherungsbeitrag enthält keinen Sparanteil und ist deshalb im Vergleich zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung sehr niedrig. Logischerweise kann deshalb auch keine Auszahlung erfolgen, wenn die Versicherung zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer ohne Versicherungsfall endet.

Die Risiko-LV ist also keine Altersvorsorge sondern eine reine Hinterbliebenenabsicherung! Sinnvoll ist der Abschluss einer Risiko-LV für

  • junge Familien, unverheiratete Paare und Alleinerziehende, die ihren Partner bzw. ihre Angehörigen mit geringstem finanziellen Aufwand absichern wollen,
  • Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner, die zur Verwirklichung ihrer Ziele größere Darlehen aufgenommen haben oder aufnehmen werden und
  • potentielle Erben, die sich im Falle des Ablebens des Erblassers vor den Folgen der Erbschaftssteuer schützen wollen.

Entsprechend der Anzahl der versicherten Personen unterscheidet man die einfache Risikolebensversicherung mit einer zu versichernden Person und die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei letzteren können zwei oder im Extremfall bis zu 9 Personen in einem Vertrag versichert werden. Dies kann z.B. für Ehe- oder Geschäftspartner sinnvoll sein, allerdings sollte man dabei erbschaftssteuerliche Regelungen beachten. Diese Versicherung endet, wenn eine der versicherten Personen verstirbt oder die Vertragsdauer ohne Eintreten eines Versicherungsfalles erreicht wird.

Risikolebensversicherungen können aber auch entsprechend dem Verlauf der Versicherungssumme unterschieden werden. Die häufigste Variante ist die Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme. Angeboten werden aber auch Risikolebensversicherungen mit

  • linear fallender Versicherungssumme,
  • annuitätisch fallender Versicherungssumme (exakt dem Restschuldverlauf eines Annuitätendarlehens anpassbar),
  • wahlfreier Versicherungssumme
  • sowie Kombinationen aus anfänglich konstanter und später fallender Versicherungssumme.

Der Tarifbeitrag für eine Risiko-LV ist abhängig vom Eintrittsalter und Geschlecht der zu versicherten Person(en), von der Höhe und dem Verlauf der Versicherungssumme und natürlich von der Versicherungsdauer. Aber auch die Ausübung eines Risikoberufes (z.B. Dachdecker), der Besitz eines Motorrades, ein risikoreiches Hobby, Übergewicht oder bestimmte Vorerkrankungen können bei verschiedenen Versicherern zu unterschiedlichen Risikozuschlägen führen. Andererseits können Nichtraucher von dem derzeit zunehmenden Angebot besonders preiswerter Nichtrauchertarife profitieren.

Der Tarifbeitrag (häufig auch Bruttobeitrag genannt) wird von den Versicherern jedoch sehr vorsichtig kalkuliert und enthält eine Reserve, da er für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden muss. So erzielt (fast) jeder Versicherer Überschüsse, an denen er seine Kunden beteiligen muss. Je nach Art der Überschussbeteiligung unterscheidet man Risikolebensversicherungen mit Beitragsverrechnung und Risikolebensversicherungen mit Todesfallbonus.

Bei der Variante mit Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit den Beiträgen verrechnet und der Versicherungsnehmer zahlt nur den so reduzierten Zahlbeitrag (häufig auch Nettobeitrag genannt). Dieser ist dann natürlich nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert und kann bei geringeren Überschüssen im Extremfall bis zum Bruttobeitrag steigen. Im Gegensatz dazu werden beim Todesfallbonus die Überschüsse im Versicherungsfall zur Erhöhung der Todesfall-Leistung verwendet. Hier sind also die Beiträge über die gesamte Vertragsdauer garantiert, die versprochene Todesfall-Leistung jedoch nicht! Da es bei einer Hinterbliebenenvorsorge aber auf die Höhe der Versicherungsleistung ankommt, ist diese Variante weniger empfehlenswert.

Wichtig beim Abschluss einer Risiko-LV ist es, eine ausreichende Versicherungsdauer zu vereinbaren. Möchte man nämlich nach Ablauf einer zu kurz bemessenen Risiko-LV eine neue abschließen, sind wieder Gesundheitsfragen zu beantworten. Haben sich dann gesundheitliche Beschwerden eingestellt, kann dies dazu führen, dass der Antrag nur zu erschwerten Bedingungen (Ausschlüsse oder Risikozuschläge) angenommen oder sogar abgelehnt wird.

Ist aber die Dauer des benötigten Versicherungsschutzes absolut nicht einschätzbar, könnte eine Risikolebensversicherung mit technisch einjähriger Dauer das Problem lösen. Man schließt die Risiko-LV für einen möglichst langen Zeitraum ab und sichert sich somit einen langfristigen Versicherungsschutz. Der Beitrag wird dabei unabhängig von der vereinbarten Versicherungsdauer für jedes einzelne Versicherungsjahr entsprechend des jeweiligen Risikos bestimmt. Die Beiträge sind also zu Beginn sehr niedrig und erhöhen sich von Jahr zu Jahr mit zunehmendem Alter der versicherten Person. Wird der Versicherungsschutz vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer nicht mehr benötigt, kann die Risiko-LV problemlos gekündigt werden. Dem Versicherungsnehmer entstehen durch die Kündigung keine Nachteile, denn er hat ja anfangs nur die niedrigeren Beiträge bezahlt. Allerdings bieten derzeit (Stand: Februar 2006) nur wenige Versicherungsgesellschaften, diese Form der Risikolebensversicherung an.

Gerd Kemnitz
epost [at] risikolebensversicherung-sofort-vergleich.de

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