Zusatzversicherung - Krankenzusatzversicherung

Die Gesundheitsreformen haben in den letzten Jahren und Monaten zu immer mehr Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherungen geführt.
Versicherungsnehmer, die keine private Krankenversicherung abschließen konnten, sind sich der enormen Leistungseinbußen meist erst dann bewusst, wenn der Gang zum Facharzt oder Spezialisten plötzlich mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Viele Leistungen der Fachärzte und Spezialisten gehören nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nicht Selbstständige, Beihilfeberechtigte oder schlechter Verdienende, die keine private Krankenvollversicherung abschließen können, müssen immer häufiger mit hohen Zuzahlungen rechnen. Um diese Versorgungslücke auszugleichen, ist es ratsam, privat vorzusorgen.

Die private Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte kann das Leistungsspektrum der medizinischen Versorgung ergänzen und deutlich verbessern. Im Rahmen einer solchen Zusatzversicherung können Zuzahlungen, zum Beispiel für Heilpraktikerleistungen sowie auch Zahnersatz und Krankenhausaufenthalte, versichert werden.

Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren werden von den gesetzlichen Kassen nur zum Teil oder gar nicht bezahlt. Jedoch tendieren immer mehr Menschen dazu, homöopathische Arznei- und Heilmittel sowie Naturheilverfahren in Anspruch zu nehmen. Zu solchen Naturheilverfahren zählen unter anderem Akupunktur, Shiatsu, Pflanzen- und Lichttherapie sowie Schwimmen, Reiten, optisches und akustisches Training.

In der Vergangenheit wurden private Zusatzversicherungen meist nur für einen Zahnersatz oder als Ergänzungsversicherung für den Aufenthalt im Krankenhaus abgeschlossen. Aber durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen und Leistungskürzungen ist die entstehende Versorgungslücke viel größer, als die Meisten vermuten.

Die Beiträge für eine Zusatzversicherung richten sich im Wesentlichen nach dem Umfang der Absicherung, Geschlecht, Alter, Aufwendungen in der jeweiligen Altersgruppe und eventueller Vorerkrankungen. Die meisten Versicherer stufen bis 20jährige als Jugendliche ein und versichern diese zu besonders günstigen Konditionen. Ab dem 21. Lebensjahr werden Versicherte in die niedrigste Erwachsenen-Preisstufe eingestuft und bleiben dann auch für die gesamte Versicherungsdauer in dieser Preisstufe. Daher ist es sehr ratsam, eine Krankenzusatzversicherung möglichst in jungen Jahren abzuschließen.
Um aber nicht unnötig hohe Prämien zu provozieren, sollte jeder gesetzlich Versicherte sich genau überlegen und informieren, welche Leistungen für ihn wichtig sind und auf was er unter keinen Umständen verzichten möchte.
Ausführliche Gespräche mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und Ihrem Versorger für die Zusatzversicherung sind unabdingbar.

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