Pflegeheim und Alternativen
Die Lebenserwartung steigt ständig, aber damit ist leider oft auch die Tatsache verbunden, dass zunehmend mehr Pflegeplätze aufgrund körperlicher oder gar geistiger und körperlicher Schwerstbehinderung benötigt werden. Häufig fühlen sich die Familienmitglieder - falls überhaupt willens und in der Lage - mit der Pflege des/der Kranken überfordert, so dass ein Pflegeheim als einzige Alternative in Frage kommt.
Im Gegensatz zu Wohnheimen, bei denen die soziale Komponente im Vordergrund steht, wo aber durchaus auch pflegebedürftige Mitmenschen untergebracht sein können, hat beim Pflegeheim der pflegerische Aspekt Vorrang. Im letzten Jahrzehnt haben sich übrigens auch die Aufgaben der Altenheime in Richtung Pflegeheim verändert. Die Pflegeheime selbst sind hauptsächlich psychiatrische Pflegeheime, in denen - altersunabhängig - geistig und seelisch Erkrankte betreut werden.
Da die Personalzusammensetzung keiner klar definierten gesetzlichen Regelung unterworfen ist, liegt der Anteil der ausgebildeten Fachkräfte bei etwa 50 Prozent. Allerdings sind verschiedene Punkte im Heimgesetz zum Schutze der Bewohner/innen geregelt wie bauliche Ausstattung oder Personalausstattung. Kaum die Hälfte des Pflegepersonals verfügt jedoch über gerontopsychiatrische Grundkenntnisse und nur Wenige besitzen eine psychiatrische Fachpflegeausbildung.
Im Normalfall wird die ärztliche Betreuung der Pflegeheimbewohner durch niedergelassene Ärzte vorgenommen, welche jedoch lediglich eine Behandlung verordnen können. Deren Ausführung erfolgt durch Personal, dem der Arzt keine Anordnungen erteilen kann. Um dennoch eine patientengerechte Durchführung der medizinisch erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten, ist es sinnvoll, den Heimvertrag entsprechend abzufassen. So kann hierin geregelt werden, dass der Arzt dem Pflegeheim Auskunft über den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen geben darf und dass die Behandlung ggf. im Hause durchgeführt werden kann. Entscheidende Kriterien, die jedoch für die Versorgung in einem Pflegeheim sprechen, sind neben der bereits erwähnten Entlastung für Familienangehörige Gründe wie das Fehlen von (pflegewilligen) Angehörigen oder aussichtslose Situationen. Positiv ist weiterhin die Rundumversorgung, die vom Pflegeheim geleistet wird.
Der/die Erkrankte selbst empfindet jedoch häufig die Pflegeheimeinweisung als Sackgasse, denn eine aus Kostengründen erfolgende passive Pflege, verbunden mit dem Verlust des vertrauten Umfeldes und dem meist lediglich auf Mitbewohner beschränkten Kontakt lässt ein Gefühl von Einsamkeit entstehen. Doch eine rehabilitative Pflege, die Erkrankte anleitet und Aktivitäten wie Krankengymnastik, Ergo- und Gesprächstherapie fördert, kann durchaus einen Weg zurück ermöglichen oder zumindest die Selbständigkeit des/der Erkrankten erhalten.
Alternative ambulanter Pflegedienst
Neben der Alternative Pflegeheim stehen einem/einer Erkrankten
jedoch noch andere Möglichkeiten - je nach Schwere der Krankheit - offen. So
ziehen viele Mitmenschen die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes in
Betracht, da dies einen Verbleib in der vertrauten Umgebung ermöglicht.
Besonders dann, wenn ein Familienmitglied zwar keine Pflege benötigt, jedoch
mit der Krankenpflege überlastet wäre, ist dieses Angebot von Vorteil.
Aber auch eine Pflege rund um die Uhr ist möglich, besonders dann, wenn es sich
um eine allein lebende Person handelt. Dies ist dadurch möglich, da Pflegekräfte
aus Osteuropa (wie beispielsweise Polen) legal seit dem EU-Beitritt hier
arbeiten können. Sie wohnen bei der zu pflegenden Person und erhalten ein Gehalt,
das über dem ihres Heimatlandes liegt. Somit ist diese Variante für beide
Seiten von Vorteil.
Das betreute Wohnen ist eine weitere Variante, die auch bei Pflegebedürftigkeit den Erhalt von Selbständigkeit und Individualität ermöglicht. Beim betreuten Wohnen ist häufig eine Anbindung an Netzwerke vorhanden sowie die Inanspruchnahme von angebotenen organisatorischen Leistungen möglich. Jedoch sollte man sich vor Vertragsabschluss über die teilweise inhaltlich stark unterschiedlichen Leistungen der Betreuungspauschalen informieren. Oft zahlt man längere Zeit für solche, die man erst später in Anspruch nimmt. Wird eine Vollzeitpflege erforderlich, ist dies meist mit Schwierigkeiten verbunden, ebenso wie der Übergang zum Pflegeheim.
Alternative Pflegewohngemeinschaften
Weitere Modelle, die ggf. für pflegebedürftige Personen in Frage kommen, sind Pflegewohngemeinschaften (evtl. generationenübergreifend) oder das Wohnen in einem Seniorenstift, bzw. einer Seniorenresidenz. Gerade letztere Formen bieten zwar viel Komfort, sind allerdings mit hohen Kosten verbunden. Hingegen ermöglichen Pflegewohngemeinschaften zu etwas moderateren Konditionen ein gutes Maß an Individualität und Entscheidungsfreiheit in einer selbst gewählten Gemeinschaft.