Abwasserleitungen - Dichtigkeitsprüfung
Etwa 15 % der in Betrieb befindlichen öffentlichen Kanäle in Deutschland haben Undichtigkeiten. Das sind bei 450.000 km ungefähr 6.750 km, aus denen Abwasser austritt und dadurch Grundwasser und Boden verschmutzt. Umgekehrt kann natürlich auch Grundwasser in die Abwasseranlagen eindringen.
Doch besonderes Augenmerk hat der Gesetzgeber auf die privaten Anschlusskanäle gerichtet, denn die Länge der Grundleitungen beträgt etwa 1,5 Millionen Kilometer, wobei hier sogar 40 % Undichtigkeiten aufweisen. Der Eigentümer hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Abwasseranlagen betriebssicher - also dicht - sind, so dass von ihnen keine Gefahr oder unzumutbare Belästigung ausgeht.
Die Dichtheitsprüfung muss auch den so genannten Anschlusskanal beinhalten, also das Stück vom öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich der ersten Reinigungs- bzw. Prüföffnung/-schacht auf dem Grundstück. Durch den Anschlusskanal werden die Grundstücksentwässerungsanlage und die öffentliche Abwasseranlage verbunden.
Da die zuvor erwähnten Undichtigkeiten große Probleme verursachen, gilt für neu erstellte Hausanschlüsse, dass für alle Grundleitungen und Anschlusskanäle, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchgeführt werden muss. Viele Kommunen fordern eine Bescheinigung über die erfolgte Prüfung, die nach spätestens 20 Jahren wiederholt werden muss.
Für bestehende Hausanschlüsse gilt, dass diese Überprüfung bis zum 31.12.2015 zu erfolgen hat. Wurde die Grundstücksentwässerungsanlage geändert, hat vorab ebenfalls eine Dichtheitsprüfung zu erfolgen.
Für Grundstückseigentümer im Bereich eines Wasserschutzgebietes gelten allerdings strengere Regeln. Wurde die Grundstücksentwässerungsanlage vor dem 01.01.1965 erstellt oder handelt es sich um industrielles bzw. gewerbliches Abwasser, wobei die Grundstücksentwässerung vor dem 01.01.1990 angelegt wurde, musste die Dichtheitsprüfung bereits bis zum 31.12.2005 vorgenommen werden.
Bevor die erforderliche Dichtheitsprüfung durchgeführt werden kann, erfolgt zunächst eine Reinigung und mittels Kamera optische Inspektion der Hausanschlussleitung. Dafür sind normalerweise weder Aufgrabungen noch Eingriffe in die Bausubstanz nötig. Meist wird die Reinigung mithilfe von Hochdruck-Spüldüsen vorgenommen. Dadurch lassen sich lose Verunreinigungen, aber auch häufig ein großer Teil der Ablagerungen und Verfestigungen beseitigen. Anschließend kann die optische Inspektion erfolgen, wozu eine Kanal-TV-Kamera eingesetzt wird, die eine Beurteilung des Zustandes der Leitungen ermöglicht, wobei sichtbare Schäden festgestellt werden können. Doch nicht immer sind die Leitungen zugänglich und undichte Rohrverbindungen können nicht unbedingt erkannt werden. Deshalb empfiehlt es sich, eine Dichtigkeitsprüfung nach DIN 1986-30 durchführen zu lassen. Dies ist auch preisgünstiger, als zunächst eine Kamerauntersuchung und im Anschluss daran eine Dichtheitsprüfung ausführen zu lassen. Die Dichtheitsprüfung kann sowohl mit Wasser als auch Luft durchgeführt werden, jedoch ist die Variante Wasser bei Hausanschlüssen üblicher. Dabei wird nach dem Absperren der Leitung das Grundleitungssystem bis zu Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser gefüllt und für mindestens eine Viertelstunde gehalten, wobei der Wasserverlust gemessen wird. Es wird ein gewisser Spielraum beim Wasserverlust gestattet, welcher vom Rohrmaterial abhängt. Übrigens können die Rohrverbindungen auch einer Einzeldichtheitsprüfung unterzogen werden.
Die Kosten für die gesetzlichen Überprüfungen betragen etwa 500 Euro, bei verzweigten Leitungen und höherem Aufwand bis zu 800 Euro. Bevor man eine Firma mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt, sollte man sicherheitshalber bei der Stadt / Gemeinde anfragen, ob diese Firma eine ausreichende Eignung besitzt bzw. bei der Stadt entsprechend registriert ist und eine Zulassung von ihnen hat. Dies ist deshalb wichtig, da viele Gemeinden unterschiedliche Anforderungen an die Eignung der Fachbetriebe stellen.
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