Energiesparverordnung (EnEV) - Energieausweis

Die EnEV (Energiesparverordnung) 2007 ist seit dem 01.10.2007 in Kraft getreten, was für alle Immobilienbesitzer bzw. -erwerber bedeutet, dass der Energieausweis für Bestandsgebäude ab dem 01.07.2008 schrittweise eingeführt wird. Bis zum 01.10.2008 ist es möglich, gebäudeunabhängig zwischen einem bedarfs- bzw. einem verbrauchsbasierten Energieausweis zu wählen. Der Verbrauchsausweis ist allerdings weniger aussagekräftig, obwohl er Daten über den Verbrauch der letzten drei Jahre beinhaltet, denn er sagt wenig über die energetische Qualität des Gebäudes aus.

Danach wird die Wahlfreiheit eingeschränkt. Zur Ausstellung der Energieausweise werden Handwerker und Techniker berechtigt. Mehr als 20.000 Fachkräfte sind derzeit dazu qualifiziert und registriert. Der Energiepass behält seine Gültigkeit für 10 Jahre. Eine Gebührenordnung für die Erstellung des Energieausweises gibt es (noch) nicht. Die Kosten dürften sich bei etwa 200 bis 300 Euro bewegen, für Verbrauchsausweise etwas niedriger. Gewarnt werden muss vor Billiganbietern, die entweder nicht als Fachkraft registriert sind oder einen Ausweis liefern, der nicht den Vorgaben entspricht. Das kann im Ernstfall hohe Strafen nach sich ziehen. Die Deutsche Energie-Agentur DENA, der Verband der privaten Bauherren oder regionale Verbraucherzentralen helfen bei der Expertensuche.

Der Sinn des Energieausweises besteht darin, dass die Europäische Union die Markttransparenz hinsichtlich Energieeinsparungen im Gebäudebereich erhöhen will. Der Energieausweis soll dazu führen, dass daraufhin durchgeführte energetische Modernisierungsmaßnahmen die Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolls ermöglichen. Deutschland, Dänemark und die Niederlande haben bereits erste Maßnahmen ergriffen, andere EU-Staaten hingegen haben noch keinerlei Schritte unternommen.
Für die Bundesrepublik Deutschland gilt bereits seit 2002 die Pflicht zur Erstellung eines Wärmebedarfsausweises für Neubauten. Ab 01.07.2008 sind für Wohngebäude, die vor 1965 errichtet wurden, Energieausweise erforderlich, wenn ein Verkauf oder eine Vermietung beabsichtigt wird. Ab dem 01.01.2009 werden sie dann für alle Wohngebäude, also auch für Neubauten, Pflicht. Für Nichtwohngebäude gilt diese Verpflichtung ab dem 01.07.2009.

Hintergrund für diese Vorschriften ist die Tatsache, dass in privaten Haushalten Heizkosten den Löwenanteil der Betriebskosten ausmachen. Über 30 Prozent des Gesamt-Primärenergieverbrauchs entfällt auf Raumheizung und Warmwasserbereitung. Doch mit welchen Größen man bei den Energiekosten zu rechnen hat, ist nur den wenigsten Eigentümern, Bauherren und Mietern bekannt.

Der Energieausweis liefert genaue Auskünfte über den Bedarf an Primärenergie, den Endenergieverbrauch, über den Wärmeschutz der Gebäudehülle sowie über CO2-Emissionen. Der Ausweis hat vier Seiten und weist den jährlichen Verbrauch je Quadratmeter Wohnfläche aus. Die Ermittlung der Werte erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, um Vergleiche zu ermöglichen. Dabei werden Informationen über alle wesentlichen Gebäudeeigenschaften, die sich auf den Energiebedarf auswirken, berücksichtigt. Somit wird das Verbrauchsverhalten des Bewohners nicht zum Maßstab, da die Verhaltensweisen ja unterschiedlich und somit nicht neutral sind. Korrekt ausgestellte Energieausweise beinhalten individuelle Modernisierungsratschläge, was nur nach einem Ortstermin möglich ist. Zwar kann der Eigentümer Daten über den Energieverbrauch bzw. zum Gebäude übermitteln, aber diese Angaben müssen vom Aussteller überprüft werden.

Letztlich wird natürlich das Ziel verfolgt, nicht nur den Verbrauch eines Gebäudes darzulegen, sondern diesen auf ein Minimum zu reduzieren. Manchmal können kleine Maßnahmen hohe Energieeinsparungen bewirken. Das energetische Gutachten dient als Grundlage für die besonders geförderten Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie gewährt nicht nur sehr niedrige Zinssätze, sondern je nach Umfang der Energiesparmaßnahmen besteht sogar die Möglichkeit eines Teilerlasses der Schulden.

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