Innovationsförderung - Solarkollektoranlagen zur Kälteerzeugung
Die Förderrichtlinien vom 05.12.2007 besagen, dass verschiedene innovative Technologien, die der Wärme- oder auch Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien dienen, besonders gefördert werden.
Dazu gehören große Solarkollektoranlagen (20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche), welche Warmwasser und bzw. oder Heizungsunterstützung liefern. Ebenfalls gefördert werden Solarkollektoranlagen, die Prozesswärme bereitstellen sowie eine solare Kälteerzeugung bewirken, auch als Teilaggregat einer entsprechenden Anlage.
Werden zur Emissionsminderung sowie Effizienzsteigerung Sekundärmaßnahmen durchgeführt, werden auch diese gefördert.
Mit einer Förderung darf auch rechnen, wer eine Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse (bis zu 100 kW Nennwärmeleistung) installiert oder eine besonders effiziente Wärmepumpe einbaut.
Solarkollektoranlagen, die zur Bereitstellung von Prozesswärme dienen und die bereits erwähnte Bruttokollektorfläche von 20 bis 40 Quadratmetern haben, sind mit einem Fördersatz von 210 Euro je Quadratmeter förderfähig. Soll die Solarkollektor- anlage zur Kälteerzeugung eingesetzt werden, ist schon vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages und dem Beginn der Arbeiten ein Antrag auf Förderung zu stellen.
Dem auf den vorgeschriebenen Formularen einzureichenden Antrag müssen außerdem unterschiedliche Belege zugefügt werden. Dazu gehört neben dem ausführlichen Angebot auch ein detailliertes Anlagen-Schema. Weiterhin muss angegeben werden, wie hoch der erwartete spezifische Kollektorwärmeertrag der Anlage (kWh/m²a) und der erwartete Deckungsbeitrag der Solaranlage zum Jahresbedarf an Wärme zur Kühlung bzw. Klimatisierung ausfallen wird. Ein Datenerhebungsbogen entspr. Anlage 4 der Ausführungsbestimmungen ist ebenfalls erforderlich.
Gestellt werden muss der Antrag wiederum beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn.
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