Was versteht man unter einem Passivhaus, bzw. KfW-Energiesparhaus?

Um als Passivhaus oder KfW-Energiesparhaus zu gelten, muss ein Gebäude bestimmte technische Anforderungen erfüllen und dadurch festgelegte Kennzahlen erreichen.

Das KfW-Energiesparhaus 40 muss zwei Prämissen, die Aufschluss über den Energieverbrauch der Immobilie geben, erfüllen. Ob bestimmte Werte eingehalten werden, geht aus dem so genannten Energiebedarfsausweis hervor, welcher durch einen Sachverständigen - übrigens für jeden Neubau - ausgestellt werden muss. Es ist ratsam, sich beim Architekten bzw. Verkäufer des Hauses vorab danach zu erkundigen, ob die erforderlichen Richtwerte eingehalten werden. Dabei handelt es sich einerseits um die Kennziffer, welche den Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes darstellt. Dieser so genannte Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) darf gemäß Energie-Einsparverordnung (EnEV) nicht mehr als 40 kWh/m² der Gebäudenutzfläche betragen. Andererseits ist die Qualität der thermischen Hülle des Neubaus wichtig. Die Anforderung lautet hier, dass der auf die Wärme übertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust den Höchstwert lt. EnEv um mindestens 45 Prozent unterschreitet.

Das so genannte KfW-Energiesparhaus 60 hat zwar grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie ein KfW-Energiesparhaus 40, jedoch sind die Richtwerte leichter zu erreichen. So darf der Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 60 kWh je m² Gebäudenutzfläche betragen. Auch die Anforderung an die Wärme übertragende Umfassungsfläche ist weniger streng. Hier muss der spezifische Transmissionswärmeverlust den Höchstwert lt. EnEV nur um 30 Prozent unterschreiten.

Das Passivhaus orientiert sich an den Bedingungen, die ein KfW-Energiesparhaus 40 erfüllen muss. Allerdings darf der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nicht mehr als
15 kWh/m² Wohnfläche ausmachen.

Doch egal, welches Ökohaus man wählt, Voraussetzung für das Erreichen der erforderlichen Grenzwerte ist stets die bestmögliche Abstimmung von Heiztechnik und energetischer Beschaffenheit der Gebäudehülle. Dies muss bereits bei der Planung des Neubaus berücksichtigt werden.
Die sich mit diesen Themen bestens auskennenden Sachverständigen sind lt. Bundesprogramm zugelassene Energieberater oder Personen, die nach § 21 der EnEV ausstellungsberechtigt sind. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verfügt über eine entsprechende Adressliste, ebenso die Verbraucherzentrale, Bundesverband.

KfW-Energiesparhäuser und Passivhäuser werden von der KfW-Bank gefördert.

Die Zinsen für den Bau oder Kauf eines solchen Ökohauses werden 10 Jahre lang durch Bundesmittel gesenkt. Die Beantragung der Fördermittel können Wohnungsunternehmen und - baugenossenschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und auch Privatpersonen vornehmen.

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Fachmänner für Magnet.

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