2009 kommt die Abgeltungssteuer - was bringt sie?
Mit Beschluss des Bundesrates vom 06.07.2007 wurde die ab 01.01.2009 geltende Abgeltungssteuer im Zuge der Unternehmenssteuerreform verabschiedet. Das bedeutet für Kapitalanleger, dass sie ihre Strategien dem anpassen müssen, um das noch mögliche Optimum an Erträgen zu erzielen.
Die erste Änderung besteht in der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale zum Sparerpauschbetrag von 801 € (1602 € für Verheiratete) - in der Höhe des Betrages hat sich nichts verändert, nur dass beim Sparerpauschbetrag keine Werbungskosten (entstehen bspw. durch Depotgebühren, Teilnahme an Aktionärsversammlungen) mehr anerkannt werden, sondern nur noch die ordentlichen Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne.
Für alle Zinserträge gilt nun ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent - dieser ist vergleichbar mit dem Steuersatz, der bei einem Jahreseinkommen von 15.000 € (30.000 € Verheiratete) zur Anrechnung kommt. Wer weniger verdient, kann die Erstattung der zuviel gezahlten Steuer beantragen. Gewonnen hat der, der mehr verdient. Die Abgeltungssteuer wird - wie bisher die Zinsabschlagssteuer - direkt an der Quelle erhoben.
Hat man sein Geld in Aktien und/oder Depots angelegt, entfällt für Käufe ab 2009 die Spekulationsfrist von einem Jahr. Die Freigrenze von 512 € für Spekulationsgewinne wird ebenfalls gestrichen.
Die bislang ermäßigte Besteuerung von Dividenden mit 50 % gemäß Halb-Einkünfteverfahren entfällt und wird in eine volle Besteuerung umgewandelt.
Dies ist nur ein grober Überblick zur Abgeltungssteuer, doch man kann bereits erkennen, dass die Neuerungen sich positiv bzw. negativ für die eine oder andere Anlageform auswirken.
Kapitalerträge aus Rentenfonds, Anleihen sowie Garantiezertifikate werden demzufolge künftig relativ günstig besteuert. Offene Immobilienfonds bleiben vorteilhaft, da - je nach Fondsstruktur - die Erträge weiterhin steuerfrei sind. Befinden sich die Fondsanteile nach einem Fondssparplan oder Fondskauf vor dem 31.12.2008 für mehr als 1 Jahr im Depot, zahlt man bei einem späteren Verkauf keine Steuern.
Auf Zinserträge wirkt sich die Abgeltungssteuer eigentlich nur für die aus, die ohnehin mehr verdienen. Liegt ihr persönlicher Steuersatz über 25 Prozent, steigt die Attraktivität des Zinssparens. Für Alleinstehende, die weniger als 15.000 Euro im Jahr verdienen (Verheiratete 30.000 €), ändert sich steuerlich nichts, denn sie können eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Steuer beantragen.
Die Besteuerung von Erträgen aus Versicherungen erfolgt erst bei Auszahlung und in unterschiedlicher Form. Handelt es sich um Riester- bzw. Rürup-Versicherungen oder betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung oder Pensionskasse, wird die Altersrente voll besteuert. Allerdings ist der persönliche Steuersatz im Alter meist niedriger.
Wurde eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen, hängt die Besteuerung von den Auszahlungsmodalitäten ab. Erfolgt die Auszahlung als lebenslange Rente (ab 65), gilt ein Steuersatz von 18 Prozent auf den Ertragsanteil. Bei einer Kapitalauszahlung bleibt diese steuerfrei, wenn der Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde. Verträge ab 01.01.2005 müssen mindestens 12 Jahre Bestand haben und der Versicherte muss zum Auszahlungszeitpunkt das 60ste Lebensjahr vollendet haben, dann sind 50 Prozent der Erträge steuerfrei - ansonsten sind die Erträge voll steuerpflichtig.
Vorteilhaft sind fondsgebundene Rentenversicherungen, denn unter dem Mantel der Versicherung kann zwischen verschiedenen Fonds gewechselt werden. Auch die jährliche Besteuerung der Dividenden entfällt hierbei. Besteuert wird lediglich bei Vertragsende die Differenz zwischen eingezahlten Beträgen und Auszahlungsbetrag. Je niedriger der persönliche Steuersatz, desto lohnender ist eine Anlage mittels fondsgebundener Versicherung. Liegt der persönliche Steuersatz zum Beispiel bei 15 Prozent, erzielt man durch diese Anlageform einen Steuervorteil von über 20 %.
Zu den Anlageformen, die sich als Verlierer bei der Abgeltungssteuer erweisen, zählen Aktien mit niedrigen Dividenden, Fondssparpläne mit ab 01.01.2009 im Depot eingehenden Anteilen sowie insbesondere Zertifikate und Zertifikat-Sparpläne. Hier kommt man nur dann noch in den Genuss der Steuerfreiheit, wenn die Zertifikate entweder vor dem 15.03.2007 gekauft wurden oder (bei Kauf nach diesem Datum) bis zum 30.06.2009 nach mindestens einjährigem Halten wieder verkauft werden.
Wer also künftig sein Geld so anlegen möchte, dass er eine gewisse Flexibilität beibehält, muss sich mit der Abgeltungssteuer abfinden. Verzichtet man auf die Flexibilität, um Steuern zu sparen, sind wohl Versicherungsmäntel unverzichtbar.
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