Öffentliche Güter

Der Begriff "öffentliches Gut" stammt aus der Volkswirtschaftslehre. Unter öffentlichen Gütern versteht man solche Güter, die in der Regel vom Staat bereitgestellt werden müssen, weil diese andernfalls gar nicht, oder nur unzureichend bereitgestellt würden. Synonym verwendet man auch den Begriff Kollektivgut.

Standardbeispiele für öffentliche Güter, die in der ökonomischen Literatur immer wieder genannt werden, sind Straßen, die nationale Verteidigung, aber auch Wissen (Bildung). Das bekannteste Beispiel ist jedoch der Leuchtturm.

Reine öffentliche Güter werden durch genau zwei Kriterien definiert. Im Gegensatz zu privaten Gütern greift das Ausschlussprinzip nicht. Das heißt, dass ein aktiver Leuchtturm für alle Seeleute leuchtet und nicht nur für ein bestimmtes Schiff. Das zweite Kriterium ist eine fehlende Rivalität des Konsums. Bei privaten Gütern rivalisiert der Konsum. Eine Kugel Eis kann nur einmal verkauft und auch nur einmal gegessen werden.

In der Theorie werden öffentliche Güter nicht von privater Seite bereitgestellt. Zwar gibt es eine Nachfrage nach Leuchttürmen, aber niemand, der einen Leuchtturm anbietet. Den Grund liefern die beiden Kriterien nicht Ausschließbarkeit des Konsums und die fehlende Rivalität.
Ein möglicher Verkäufer von Leuchtturm-Dienstleistungen kann potentielle Kunden vom Konsum nicht ausschließen, wenn er mit seinem Angebot auf den Markt kommt. Hierdurch wird es dem Anbieter erschwert und in der Regel unmöglich gemacht, die Kosten für sein Angebot zu decken.

Die fehlende Bereitschaft der Kunden einen Preis für ein öffentliches Gut zu entrichten wird in der volkswirtschaftlichen Literatur als "Trittbrettfahrerverhalten" bezeichnet. Weil es zu viele dieser "free rider" gibt, wird das öffentliche Gut der Theorie nach gar nicht erst angeboten.

Weil die Marktteilnehmer nicht in der Lage sind, öffentliche Güter in ausreichendem Maße bereitzustellen (Stichwort: Marktversagen), muss der Staat einspringen. Die Wirtschaftssubjekte bezahlen dann über den Steuerpreis die Aufwendungen für die öffentlichen Güter. Trotz aller Theorie gab es immer wieder Beispiel, wo öffentliche Güter auch von privater Seite bereitgestellt wurden.

Klaus-Martin Meyer

Interessantes zu Verpackungsfolie findet man hier.

Weitere Artikel in der Rubrik Finanzen und Wirtschaft