Die Schufa

Unter dem Kurzbegriff "Schufa" bekannt versteht man die Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung. Sie wurde 1927 gegründet und umfasst seit dem Jahr 2000 die bis dahin acht Schufa-Gesellschaften zur Schufa-Holding AG zusammen.
Angaben über mittels Kredit abgewickelte Geschäfte werden hier entsprechend den Richtlinien des Datenschutzes gespeichert und sind innerhalb kürzester Zeit verfügbar.

Diese Daten werden vorrangig von Banken und Kreditkartengesellschaften benötigt, aber auch von Firmen, die auf Kredit liefern, so z.B. im Versandhandel oder Kaufhäuser.
Die Kunden vieler Unternehmen kaufen nicht mehr bar, sondern finanzieren, leasen oder kaufen auf Rechnung. Um das Risiko eines Zahlungsausfalls so gering wie möglich zu halten, informieren sich viele Firmen über die Kreditwürdigkeit ihres Kunden per Schufa-Auskunft. Da diese relativ schnell abgerufen werden kann, erspart sie sowohl Käufer als auch Verkäufer umfangreiche Formalitäten. Nahezu 330 Mio. Einzeldaten über 60 Mio. Personen stehen zur Verfügung, angefangen von der einfachen Auskunft bis hin zum vielschichtigen Decision Support System.

Ihre Angaben bezieht die Schufa aus den Daten, die ihnen von Vertragspartnern zu einem Privatkunden überlassen werden wie Kredithöhe und -laufzeit. Wird der Vertrag nicht ordnungsgemäß abgewickelt, gelangen diese Angaben ebenfalls an die Schufa. Bei den Amtsgerichten werden Schuldnerverzeichnisse geführt, deren Informationen die Schufa ebenfalls verwertet.

Allerdings ist die Weitergabe personenbezogener Daten nur dann möglich, wenn der Betroffene damit einverstanden ist und dies durch seine Unterschrift zur "Schufa-Klausel" bestätigt. Wer jedoch nicht unterschreibt, muss damit rechnen, dass das gewünschte Geschäft nicht zustande kommt.

Jeder bei der Schufa gespeicherten Person ist es möglich, eine so genannte Selbstauskunft abzurufen. Die Kosten dafür betragen Euro 7,60 und es werden alle personenbezogenen Daten (außer Scorewert) bekannt gegeben. Im Scorewert sind die mit dem Betroffenen abgewickelten Geschäfte erfasst, denen ein Kredit zugrunde lag. Nach einer objektiven statistischen Berechnung wird die Wahrscheinlichkeit ermittelt, mit der ein Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Je höher der Scorewert (zwischen 0 bis 1000), desto höher die Kreditwürdigkeit.

Jedoch beurteilt die Schufa häufige Einholung von Selbstauskünften negativ, entsprechende Verfahren dazu sind noch anhängig.

Bei der Schufa registrierte Daten werden nach gewissen Fristen gelöscht, so z.B. die Angaben über Anfragen von Vertragspartnern nach einem Jahr. Einzelheiten über Kredite, die zurückgezahlt sind, werden 3 Jahre nach dem Jahr der Rückzahlungen gelöscht. Wurde ein Vertrag nicht ordnungsgemäß abgewickelt, erfolgt eine Löschung der Daten 3 Jahre nach der ersten Speicherung unter der Voraussetzung, dass inzwischen alle berechtigen Ansprüche ausgeglichen sind. Nach 5 Jahren werden Kundenkonten des Handels gelöscht. Nach 3 Jahren erfolgt eine Löschung der Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte - eine frühere Löschung ist möglich, wenn die Löschung durch das Amtsgericht belegt werden kann.

Personen mit einer negativen Schufa-Auskunft können in der Regel keine banküblichen Kredite in Anspruch nehmen. Bis zu einer gewissen Summe sind bei einem festen Einkommen, dann aber noch so genannte "Schweizer Kredite", also ein Kredit ohne Schufa möglich.

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