Insolvenz

Insolvenzrecht - Die Wohlverhaltensphase

Hier sollen nicht die allgemeinen Begrifflichkeiten des Insolvenzverfahrens wie - Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren - Prüfung der Erfolgsaussichten - Eröffnung desselben - Schuldnerberatung - Schuldenbereinigungsplan - Aufstellen desselben - Anträge bei Gericht - Restschuldbefreiung - Mitwirkungspflicht usw. besprochen werden. Dazu findet sich im Net genügend Material. Die Eingabe Insolvenz - Insolvenzrecht bei allen Suchmaschinen genügt.

Hier soll es um ein Thema gehen, zu dem im Internet nichts zu finden ist - der Wohlverhaltensphase. Allgemein wird angenommen, dass in dieser Phase Ruhe einkehrt. Tatsächlich ist es jedoch so, dass jetzt für viele der in Insolvenz befindlichen Menschen der Ärger erst richtig losgeht.

Ist der Insolvenzantrag mal in der Welt, wird dem Insolventen ein "Betreuer" zur Seite gestellt. Dieser Insolvenzverwalter begleitet den Schuldner auch durch die jahrelange Wohlverhaltensphase. Für viele Betroffene ist das eine wirkliche Hilfe, für andere kann es die Hölle auf Erden werden.

Sechs Jahre Wohlverhaltensphase sind - im Verhältnis zur Lebenszeit, in der eine Person arbeitsfähig und gesund ist - eine sehr lange Zeit.

In anderen Ländern, wie z. B. Frankreich, geht das wesentlich schneller. Dort dauern die Verfahren manchmal nur ein Jahr und der Schuldner ist wieder schuldenfrei.

Nach den Normen des Insolvenzrechts in Deutschland ist es so, dass ein sich im Insolvenzverfahren oder der Wohlverhaltensphase befindlicher Mensch große Teile seiner persönlichen Rechte aufgeben muss. Viele Entscheidungen trifft nun der Insolvenzverwalter.

Die Aufgabe eines Insolvenzverwalters besteht von seinem gesetzgeberischen Auftrag darin, eine Balance zwischen den Interessen der Gläubiger und dem, was ein Schuldner leisten kann, zu finden. Persönliches sollte in einer solchen "Kontrollfunktion" keinen Platz haben. Es ist nicht Aufgabe eines Insolvenzverwalters darüber zu wachen, wie ein Schuldner sein Leben führt und plant. Insolvent zu sein, bedeutet jedoch nicht, ohne Rechte zu sein. Es scheint leider ein deutsches Phänomen zu sein, dass jemandem, der Pleite gegangen ist, sofort ein Makel anhaftet.

In anderen Ländern ist es kein Makel, irgendetwas anzufangen und damit zu scheitern. Dort gehört es zum normalen Lebensverständnis, auch zu scheitern und einen Konkurs hinzulegen. Die zweite oder dritte Chance gehört dort zum normalen Leben.

Der Staat überträgt einem Insolvenzverwalter weitgehende Befugnisse und wie immer, wenn der Staat Macht weitergibt, werden sich auch immer Menschen finden, die diese Macht etwas "eigenwillig" einsetzen.

So scheint es nicht selten so, als würden Insolvenzverwalter "Wohlverhalten" auch so interpretieren, dass ein Schuldner sich immer und überall wohl zu verhalten hat.
Wohlverhalten scheint auch leider oft mit "Klappehalten" gleichgesetzt zu werden. Betroffene berichten von arroganten, überheblichen und selbstherrlich auftretenden Insolvenzverwaltern. Sie fühlen sich ausgeliefert.

Insolvent zu sein, heißt jedoch nicht ohne Rechte zu sein und selbstverständlich muss ein "Insolventer" sich nicht alles gefallen lassen.

An dieser Stelle werden Sie sich vielleicht fragen, woher die Autorin weiß, wovon sie hier spricht.

Die Autorin ist Mitarbeiterin der Anwaltshotline Justitia Direct - Telefonischer Rechtsrat am Telefon - sowie der Online-Rechtsberatung per eMail www.e-juristen.de, bei der viele Betroffene anrufen, wenn sie nicht mehr weiter wissen.

Viele Anrufer fühlen sich von ihrem Insolvenzbegleiter schikaniert. Ein Anrufer formulierte es einmal so: "Ich bin nur noch enteiert. Ich komme mir vor wie ein lebensunfähiger Idiot, aber Gott sei Dank kann ich wenigstens noch aufs Klo gehen, ohne vorher fragen zu müssen".

Nicht immer ist an dieser subjektiven Einschätzung etwas dran. Oft liegt es ganz einfach nur daran, dass die Betroffenen einfach nur nicht wissen, dass ihr "Insolvenzbegleiter" auch Vorgaben hat, an die er sich halten muss und die von Betroffenen natürlich als wenig angenehm empfunden werden.

Viele den Rechtsanwälten der Anwaltshotline bekannt gemachte Sachverhalte und Handlungen von Insolvenzverwaltern erscheinen jedoch tatsächlich allzu selbstherrlich und wirklichkeitsfremd. Oft könnte auch pure Schikane unterstellt werden. Die Grenze zum Missbrauch der übertragenen Macht scheint häufig erheblich überschritten.

Legt ein Insolvenzverwalter seine Kompetenzen all zu großzügig aus, hat ein Betroffener selbstverständlich rechtliche Mittel, dagegen vorzugehen.

Diese Mittel hängen von der Konstellation des Einzelfalls ab. Hier einen allgemeinen, auf alles passenden Ratschlag zu geben, würde auch das Risiko der falschen Interpretation einschließen.

Fünf oder sechs Jahre "Wohlverhalten" sind eine lange Zeit. Die Bewährungsfristen im Strafrecht sind da oft erheblich kürzer und so ist es denn auch immer überlegenswert, ob der "Offenbarungseid" - je nach Lage der Dinge - nicht manchmal die bessere Alternative ist.

Andrea Münzebrock - muenzebrock[at]e-juristen.de

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