Rechte des ebay - Verkäufers

Viele nutzen die Internetauktionsplattform ebay oder haben zumindest schon einmal davon gehört. Ebay ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Haben sich zu Anfang viele darauf beschränkt, nur nach Schnäppchen zu suchen, nutzen in der Zwischenzeit immer mehr Leute ebay dazu, ihre Produkte zu verkaufen. Viele verdienen mit ebay sogar ihren Lebensunterhalt. Wer dies tut, sollte jedoch einiges beachten. Dieser Artikel soll sich mit einigen rechtlichen Aspekten beschäftigen, die ein ebay-Verkäufer beachten sollte. Einzelfallprobleme sollten jedoch im Rahmen einer Rechtsberatung erörtert werden.

Zunächst ist zu beachten, dass es sich bei einer ebay-Internetauktion nicht um eine Auktion im rechtlichen Sinne handelt, sondern vielmehr die Vorschriften für Kaufverträge Anwendung finden. Es handelt sich um Käufer und Verkäufer, die einen Kaufvertrag nach Zeitablauf zum Höchstgebot schließen.

Das Einstellen einer Auktion

Der Verkäufer sollte sich darüber im Klaren sein, dass er mit Einstellen einer Auktion ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags abgibt. Inhalt des Vertrags ist die angebotene Ware / Leistung zum Höchstgebot bei Ablauf der eingestellten Zeit. Bei der Produktbeschreibung sollte daher darauf geachtet werden, dass keine falschen Versprechungen abgegeben werden. Der Verkäufer haftet für seine Beschreibung. Irreführende Beschreibungen sollten vermieden werden. Der Käufer könnte zu Recht den Vertrag anfechten. Die Rechtsprechung verlangt weiterhin, dass Beschädigungen und Fehler der Sache anzugeben sind.

Bei der Produktbeschreibung sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass die Rechte Dritter nicht verletzt werden. So sollten die Texte anderer ebay-Mitglieder und Auktionen nicht einfach übernommen oder Marken verletzt werden. Dies gilt auch für die eingestellten Bilder. Sind die Bilder nicht selbst gemacht, so könnten Urheberrechte Dritter verletzt werden. Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche sind meist die Folge. Bevor man ein Bild verwendet, sollte das Einverständnis des Rechteinhabers eingeholt oder eigene Bilder gemacht werden. Einige Unternehmen bieten zudem Werbematerial an, welches zur Nutzung freigegeben ist.

Nach dem Auktionsende

Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden mit Zeitablauf zustande.
In den meisten Fällen bei ebay dürfte es sich um einen Versendungskauf handeln. Nachdem der Käufer den Kaufpreis überwiesen hat, versendet der Verkäufer die Ware üblicherweise mit Hilfe eines Transportunternehmens. Der Verkäufer muss beim Versendungskauf nur nachweisen, dass er alles Erforderliche getan hat, d.h. die Ware an das Transportunternehmen (meistens der Deutschen Post) ordnungsgemäß übergeben hat. Als Nachweis sollte die Quittung aufgehoben werden. Das Transportrisiko an sich trägt der Käufer. Unternehmer sollten jedoch dem Käufer die Möglichkeit eines versicherten Versands einräumen.

Die Lieferung der Ware sollte natürlich selbstverständlich sein. Erfolgt die Lieferung nicht, so ist der Käufer nach Fristsetzung zum Rücktritt und Schadensersatz berechtigt. Der Schaden kann darin liegen, dass für die Beschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes Mehrkosten entstehen.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so stehen dem Käufer Gewährleistungsrechte zu. Der Käufer kann bei Fehlern der Sache Nacherfüllung verlangen. Schlägt diese fehl, so ist Rücktritt, Schadensersatz oder Minderung des Kaufpreises möglich. Häufig wird daher in den Auktionen ein Haftungsausschluss vereinbart.

Besonderheiten gibt es bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Unternehmer ist jemand, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Die Subsumierung unter den Begriff Unternehmer erfordert keinen Gewerbeschein. Ob ein Handeln als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist, ergibt sich daraus, in welchem Ausmaß der Verkauf erfolgt und welche Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt. Unter Umständen können so auch Privatpersonen unter den Begriff "Unternehmer" fallen.

Handelt es sich um einen Verkauf zwischen Unternehmer und Verbraucher, so kann z.B. für neu hergestellte Sachen nicht von der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist abgewichen werden. In den AGB ist aber eine Beschränkung auf 1 Jahr bei gebrauchten Gegenständen möglich.

Bei einer Internetauktion auf ebay handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, da es sich um einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen handelt, der unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird. Ist der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher, so steht dem Käufer ein Widerrufsrecht zu. Er kann innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen den Vertrag gegenüber dem Unternehmer widerrufen. Der Unternehmer hat die Pflicht, den Käufer über das Widerrufsrecht zu belehren. Unterläßt er dies, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu einem halben Jahr. Die Kosten für die Rücksendung der Ware sind bei einem Warenwert von über 40 EUR vom Verkäufer zu tragen. Bei einem Wert unter 40 EUR kann er in seinen AGB die Kosten auf den Käufer abwälzen.

Nicht zu vergessen ist die Steuerpflicht des ebay Verkäufers. Insbesondere Unternehmer haben auch Umsatzsteuer für die getätigten Verkäufe abzuführen, sofern Sie nicht davon befreit sind. Eine Steuerberatung kann in vielen Fällen helfen die Steuerlast zu senken.

Ron Bungert
uns_ron[at]gmx.de

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