Das Testament

Über den eigenen Tod denkt man wohl nur ungern nach. Möchte man jedoch seinen Kindern oder etwaigen anderen Erben Ärger ersparen, sollte man sich mit dem Thema Testament beschäftigen, und zwar rechtzeitig.

Zunächst gibt es die Möglichkeit, ein eigenhändiges Testament zu verfassen, welches jedoch unbedingt handschriftlich erstellt sein muss. Ort, Datum sowie eine korrekte Unterschrift sind unerlässlich. Umfasst das Testament mehrere Seiten, sollten diese fortlaufend nummeriert sein, damit unzufriedene oder nicht bedachte Personen später keine ihnen unangenehme Seiten verschwinden lassen können.

Auch aus diesem Grunde sollte man zur Aufbewahrung einen sicheren Ort wählen, über den wenigstens eine Person des Vertrauens unterrichtet ist. Die sicherste Variante ist wohl die Verwahrung beim Nachlassgericht. Dieses benachrichtigt im Todesfall die Erben. Die Kosten für dieses Verfahren betragen bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro ca. 33 Euro - es ist also relativ preiswert.

Eine andere Möglichkeit ist die, einen Notar zu beauftragen, der den letzen Willen unmissverständlich abfasst. Auch hier richten sich die Gebühren für das Verfassen und Beglaubigen des Testamentes nach Höhe der Erbschaft, hier betragen die Kosten 187 Euro inklusive Steuer und Hinterlegungsgebühr für 50.000 Euro Nachlasswert.
Das öffentliche Testament ersetzt - zum Vorteil der Erben - den sonst erforderlichen kostenpflichtigen Erbschein.

Da sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte die persönlichen und/oder finanziellen Verhältnisse meist verändern, sollte man hin und wieder das Testament überprüfen. Handgeschriebene Testamente kann man durch Vernichten und Neuschreiben rückgängig machen. Grundsätzlich besitzt immer das zuletzt verfasste Testament Gültigkeit. Zieht man ein öffentliches Testament aus der amtlichen Verwahrung zurück, gilt es als widerrufen.

Aber nicht nur ein ordnungsgemäßes Testament, sondern auch eine übersichtliche Ordnung der persönlichen Unterlagen erleichtert den Hinterbliebenen die Abwicklung der Hinterlassenschaften. So ist es empfehlenswert, Urkunden, Versicherungsdokumente, Bank- und Rentenunterlagen sowie Belege über vorhandenes Vermögen und Schulden genau zu sortieren. Weiterhin benötigt der Erbe eine Vollmacht, ggf. notariell beglaubigt, um Probleme bei Banken und Behörden zu vermeiden. Sinnvoll ist es, eine entsprechende Auflistung vorzunehmen und auch darauf hinzuweisen, wo ggf. Schlüssel usw. zu finden sind.

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